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Ansprechpartner
Pfarrer / Leiter der Pfarrei / Seelsorgeeinheit
Dr. Hans-Peter Fischer
Dipl. theol / Pastoralreferent
Andreas Freund
Gemeindereferentin (bis 31. August 2010)
Monika Bendel
Vorsitzende des Pfarrgemeinderates
Maria Schmitt
Stellvertretender Vorsitzender des Pfarrgemeinderates
Franz Janosch
Stellvertretende Vorsitzende des Pfarrgemeinderates
Marga Konn
Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates
Gerold Votteler
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Aktuelles
Meldungen der Erzdiözese

Pfarrgemeinderat

Herzlich willkommen beim Pfarrgemeinderat

Sie finden auf diesen Seiten Informationen zur Wahl und aktuellen Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates der katholischen Pfarrei Heilige Dreifaltigkeit.

Als Mitglied des Pfarrgemeinderates können Sie sich außerdem unter "login" (rechts oben) mit ihrem Passwort einloggen und in den internen Bereich mit weiteren Informationen gelangen.

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Präambel zur Satzung

In den Seelsorgeeinheiten mit ihren Pfarrgemeinden ist die Kirche in einem überschaubaren Lebensraum gegenwärtig und erfahrbar.

Im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil und die Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland werden in der Erzdiözese Freiburg Pfarrgemeinderäte gewählt.

Die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte nehmen diese Aufgabe aufgrund ihrer in Taufe und Firmung gegebenen Sendung wahr. Daher sollen sie das Sakrament der Firmung empfangen haben.

Zusammen mit dem Pfarrer als dem vom Erzbischof bestellten verantwortlichen Seelsorger gestalten die Pfarrgemeinderäte das Leben der Seelsorgeeinheiten mit ihren Pfarrgemeinden, tragen Sorge für die Glieder der Gemeinde, entdecken und fördern deren Charismen und bringen die gemeinsame Berufung und Sendung aller Glieder der Gemeinde durch Jesus Christus zum Ausdruck.

Die Arbeit der Pfarrgemeinderäte soll von gegenseitigem Vertrauen getragen sein. Sie setzt Bereitschaft zum Dialog und zur Zusammenarbeit voraus. Die Mitglieder der Pfarrgemeinderäte sollen sich um Gemeinschaft im Glauben und um religiöse Bildung bemühen.

(die Satzung steht zum Download für sie bereit)

Der Stiftungsrat wird vom Pfarrgemeinderat gewählt und bildet ein eigenständiges und unabhängiges Gremium.

(die Satzung steht zum Download für Sie bereit)

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